Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Baum Werbetechnik & Design,
Inhaberin Steffi Baum
§ 1 Geltung der Bedingungen
(1) Für die Geschäftsbeziehungen zwischen der Baum Werbetechnik & Design, Inhaberin Steffi Baum, nachfolgend Anbieterin genannt, und Dritten,
nachfolgend Kunden genannt, gelten ausschließlich die nachfolgenden Geschäftsbedingungen. Diese Geschäftsbedingungen gelten somit auch für alle
künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
(2) Hiervon sind sämtliche Lieferungen, Angebote und Leistungen aller Art erfasst, auch solche, die durch Dritte als Erfüllungsgehilfe der Anbieterin erbracht
werden. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen.
(3) Für den Einsatz von Subunternehmern und Leihpersonal ist keine Zustimmung des Kunden erforderlich.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
(1) Die Angebote der Anbieterin sind freibleibend und unverbindlich.
(2) Der Kunde ist vier Wochen an seinen Auftrag gebunden. Lehnt die Anbieterin nicht binnen vier Wochen nach Auftragseingang die Annahme ab, so gilt die
Bestätigung als erteilt. Das gleiche gilt, falls die Anbieterin innerhalb vier Wochen nach Auftragseingang die bestellte Leistung tatsächlich erbracht hat.
(3) Sämtliche Vereinbarungen, die zwischen der Anbieterin und dem Kunden zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind schriftlich
niederzulegen. Die Angestellten der Anbieterin sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den
Inhalt des schriftlichen Vertrags hinausgehen.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Soweit zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem und/oder tatsächlichem Liefer- oder Leistungsdatum mehr als sechs Monate liegen, gelten die
zurzeit der Lieferung oder Leistung gültigen Preise der Anbieterin. Übersteigen die letztgenannten Preise die zunächst vereinbarten um mehr als 10 %, so
ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
(2) Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen der Anbieterin 30 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu zahlen. Eine Zahlung gilt dann als
erfolgt, wenn die Anbieterin über den Betrag verfügen kann. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird.
(3) Gerät der Kunde in Verzug, so ist die Anbieterin berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem
Basiszinssatz als pauschalen Schadensersatz zu verlangen, soweit der Kunde Unternehmer im Sinne von § 14 BGB ist. Handelt es sich beim Kunden
dagegen um einen Verbraucher gemäß § 13 BGB, ist der Zahlungsanspruch der Anbieterin in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu
verzinsen.
§ 4 Liefer- und Leistungszeit
(1) Die von der Anbieterin angegebenen Liefer- oder Leistungstermine sind nur dann Fixtermine, soweit dies die Parteien verbindlich vereinbart haben. Hierfür
bedarf es allerdings der Schriftform.
(2) Liefer- oder Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt und auf Grund von Ereignissen, die es der Anbieterin wesentlich erschweren oder unmöglich
machen, die Lieferung oder vereinbarte Leistung zu erbringen, hat die Anbieterin auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten.
Insbesondere entstehen dem Kunden hieraus keinerlei Rechte gegen die Anbieterin.
(3) Bei Vorliegen von durch die Anbieterin zu vertretenden Liefer- oder Leistungsverzögerungen wird die Dauer der vom Kunden gesetzlich zu setzenden
Nachfrist auf drei Wochen festgelegt, die mit Eingang der Nachfristsetzung bei der Anbieterin beginnt.
§ 5 Rechte und Pflichten des Kunden wegen Mängel
(1) Hat die gelieferte Ware bzw. das Werk nicht die vereinbarte Beschaffenheit oder eignet es sich nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte oder für die
gewöhnliche Verwendung oder hat es nicht die Beschaffenheit, die bei Waren bzw. Werken der gleichen Art üblich ist und die der Kunde nach Art der
Ware bzw. des Werkes erwarten kann, kann der Kunde von der Anbieterin Nacherfüllung verlangen. Schlägt die Nacherfüllung nach einer angemessenen
Frist fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
(2) Die Frist für die Geltendmachung der Mängelansprüche beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware bzw. ab Abnahme des vereinbarten Werkes, soweit der
Kunde Unternehmer gemäß § 14 BGB ist. Anderenfalls beträgt die Verjährungsfrist für die vorstehenden Ansprüche zwei Jahre ab Ablieferung der Ware
bzw. ab Abnahme des vereinbarten Werkes.
(3) Soweit es sich beim Kunden um einen Kaufmann im Sinne des HGB handelt, muss der Kunde die Mängel der gelieferten Ware nach Ablieferung bzw. die
Mängel des Werkes nach Abnahme unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche der Anbieterin schriftlich mitteilen. Der Kunde als Kaufmann
hat die gelieferte Ware bzw. das Werk insbesondere auf Schäden, Fehler und Vollständigkeit zu überprüfen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung
innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind der Anbieterin unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
§ 6 Haftung
(1) Schadensersatzansprüche sind unabhängig von der Art der Pflichtverletzung einschließlich unerlaubter Handlungen, ausgeschlossen, soweit nicht
vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
(2) Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Anbieterin für jede Fahrlässigkeit, jedoch nur bis zur Höhe des vorhersehbaren Schadens.
(3) Die Haftungsbeschränkungen und – ausschlüsse in den Absätzen 1 und 2 gelten nicht für Ansprüche, die wegen arglistigen Verhaltens der Anbieterin
entstanden sind sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit.
(4) Soweit die Haftung der Anbieterin ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für Angestellte, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der
Anbieterin.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
(1) Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die der Anbieterin aus jedem Rechtsgrund gegen den Kunden jetzt oder künftig zustehen, behält sich die Anbieterin das
Eigentum an den gelieferten Waren vor (Vorbehaltsware).
(2) Bei Zugriffen Dritter – insbesondere Gerichtsvollzieher – auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf das Eigentum der Anbieterin hinweisen und diese
unverzüglich benachrichtigen, damit die Anbieterin ihre Eigentumsrechte durchsetzen kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, der Anbieterin die in
diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Kunde.
(3) Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden – insbesondere Zahlungsverzug – ist die Anbieterin berechtigt vom Vertrag zurückzutreten und die
Vorbehaltsware herauszuverlangen.
§ 8 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung